Wohnmobil vermieten: Mietvertrag & Kaution
Wohnmobil vermieten: Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Kaution im Detail
Auf einen Blick:
- Kaution: 800 bis 2.000 Euro, typischer Richtwert 1.500 Euro (entspricht dem Kaskoversicherungs-Selbstbehalt).
- Übergabeprotokoll: Aufbau- und Fahrzeugschäden getrennt dokumentieren – Gas, Wasser, Chemiekassette und Markise nie auslassen.
- Mietvertrag muss Reinigungspauschale, Auslandsregelungen und Führerscheinklasse verbindlich regeln.
- Grüne Karte ist in der EU nicht Pflicht, in der Türkei und auf dem Balkan jedoch zwingend erforderlich.
- Normaler Verschleiß ist kein ersatzpflichtiger Schaden (§ 538 BGB) – das Protokoll schützt den Vermieter bei echten Schäden.
Der Wohnmobil-Boom hält an: Erstmals überschritt der Fahrzeugbestand in Deutschland die Marke von einer Million Fahrzeuge – zum 1. Januar 2025 waren es laut Kraftfahrt-Bundesamt exakt 1.002.562 zugelassene Wohnmobile (Quelle: KBA, April 2025). Seit 2017 hat sich der Bestand mehr als verdoppelt. Wer sein Wohnmobil vermietet – privat oder gewerblich – steht damit in einem wachsenden Markt, trägt aber auch erhebliche rechtliche und versicherungstechnische Verantwortung. Dieser Leitfaden erklärt, was Vermieter beim Mietvertrag, beim Übergabeprotokoll und bei der Kaution konkret beachten müssen. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – im Einzelfall entscheidet die konkrete Vertragssituation.
Was gehört in den Mietvertrag für ein Wohnmobil?
Ein rechtssicherer Wohnmobil-Mietvertrag muss Fahrzeugdaten, Mietdauer, Mietpreis, Kaution, Haftungsregeln und Fahrerkreis schriftlich fixieren. Fehlen diese Kernklauseln, gelten im Streitfall die dispositiven Regelungen des BGB-Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) – und die sind häufig nachteilig für den Vermieter.
Neben den allgemeinen Pflichtangaben gibt es beim Wohnmobil fahrzeugspezifische Regelungspunkte, die im normalen Pkw-Mietvertrag nicht vorkommen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Klauseln ein Wohnmobil-Mietvertrag mindestens enthalten sollte:
| Klausel / Regelungspunkt | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Fahrzeugdaten | Amtl. Kennzeichen, FIN, Fahrzeugklasse, zGG, Kilometerstand bei Übergabe | § 535 BGB |
| Mietpreis & Nebenkosten | Tagessatz, ggf. km-Pauschale über Freikilometer, Reinigungspauschale, Endreinigung | § 535 Abs. 2 BGB |
| Kaution | Betrag (800–2.000 €), Zahlungsart, Rückgabefrist nach Übergabe | § 307 BGB (AGB) |
| Fahrerkreis | Namentlich genannte Fahrer, Mindestalter, Führerscheinklasse, Mindestfahrerfahrung | Versicherungsbedingungen |
| Haftungsregelung | Selbstbehalt Mieter bei Schaden, Ausschluss grober Fahrlässigkeit, Haftung Aufbauschäden | § 823 BGB, AGB-Recht |
| Auslandsfahrten | Erlaubte Länder, Mitgabe der Grünen Karte, Fährfahrten, Gebirgspass-Regelungen | Versicherungsschutz |
| Technik & Aufbau | Pflichten bei Gas, Wasser, Chemiekassette, Durchfahrtshöhe, Markise | § 535 Abs. 1 BGB |
| Rückgabe | Rückgabeort, -zeit, Tankniveau, Kautionsfreigabe-Frist | § 536c BGB |
Wichtig für AGB-Klauseln: Nach § 307 BGB sind Klauseln unwirksam, die den Mieter unangemessen benachteiligen. Das betrifft insbesondere starre Reinigungspauschalen und pauschale Haftungserweiterungen ohne Möglichkeit des Gegennachweises.
Aufbau- versus Fahrzeugschäden: Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Bei Wohnmobilen gibt es zwei grundlegend verschiedene Schadenkategorien: Schäden am Fahrgestell (Fahrzeugschäden) und Schäden am Wohnaufbau (Aufbauschäden). Diese Unterscheidung ist versicherungsrechtlich entscheidend – und sollte im Übergabeprotokoll stets getrennt dokumentiert werden.
Fahrzeugschäden betreffen das Fahrgestell: Karosserie, Stoßstangen, Spiegel, Beleuchtung, Scheiben, Reifen. Diese sind in der Regel über die Kaskoversicherung des Fahrzeugs abgedeckt. Aufbauschäden hingegen betreffen den Wohnbereich: Dachschäden durch zu niedrige Durchfahrten, beschädigte Markisen, eingedrückte Dachfenster, Risse im GFK-Aufbau. Hier greift oft nur eine speziell vereinbarte Wohnmobilklausel oder die Selbstfahrervermietversicherung.
Typische Aufbauschäden entstehen durch übersehene Einfahrtshöhen an Parkhäusern oder Schranken – der häufigste und teuerste Schadenfall bei Wohnmobilvermietung. Das Übergabeprotokoll muss Fahrgestell und Aufbau deshalb als separate Abschnitte führen, mit jeweils eigener Fotodokumentation.
Das Übergabeprotokoll: Welche Positionen später Geld sparen
Ein lückenloses Übergabeprotokoll ist der wichtigste Schutz des Vermieters. Ohne schriftliche Dokumentation trägt der Vermieter im Streit die Beweislast, dass ein Schaden nicht schon vor Mietbeginn vorhanden war. Wer das Protokoll gemeinsam mit dem Mieter unterschreiben lässt, schafft eine Beweisumkehr: Nicht dokumentierte Schäden bei Rückgabe gehen zu Lasten des Mieters (§ 823 Abs. 1 BGB).
Das Protokoll muss beidseitig unterschrieben und mit Zeitstempel-Fotos hinterlegt werden. Die folgende Checkliste umfasst alle Positionen, die speziell bei Wohnmobilen praxisrelevant sind:
Checkliste: Übergabeprotokoll Wohnmobil (für Vermieter)
A – Fahrzeug / Fahrgestell
- Alle Außenflächen fotografisch dokumentieren (4 Seiten + Dach)
- Reifen: Profil, Luftdruck, Reserverad / Pannenset vorhanden?
- Windschutzscheibe: Steinschläge vermerken
- Spiegel: Funktion, Heizung, Glas intakt
- Beleuchtung: alle Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtung
- Kilometerstand notieren (Foto Kombiinstrument)
- Kraftstoff-/Tankfüllstand dokumentieren (Foto)
B – Wohnaufbau
- Markise ausrollen und Tuchzustand, Gestänge, Aufbaubefestigung prüfen
- Aufstelldach / Hubdach: Mechanismus testen, Reißverschlüsse und Dichtungen
- Dachfenster und Luken: Öffnen/Schließen, Dichtungen auf Risse prüfen
- Aufbaudach (GFK/Fiberglas): sichtbare Risse, Kratzer, Eindellerungen
- Außentüren und Serviceklappen: Schlösser, Dichtungen, Scharniere
- Trittstufe: Ausfahrmechanismus funktionstüchtig?
- Fahrradträger / Heckträger: Zustand und Befestigung am Aufbau
C – Gas, Wasser, Sanitär
- Frischwassertank: Füllstand in Liter dokumentieren
- Abwassertank: Entleerungszustand festhalten
- Alle Wasserhähne (Küche, Bad) auf Funktion testen
- Gasanlage: alle Kochfelder zünden, Heizung testen
- Gasleitungsschlauch: Prüfdatum sichtbar, keine Risse
- CO-Melder / Gasdetektor: Funktion prüfen
- Chemietoilette / Kassettentoilette: Kassette geleert, gereinigt, mit Sanitärzusatz behandelt
- Toilettenmechanismus: Spülung und Belüftungsventil testen
D – Elektrik & Dokumente
- Bordbatterie: Ladezustand in Volt/% dokumentieren
- 12V- und 230V-Steckdosen testen, Landstromanschluss (CEE) prüfen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorhanden
- Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) aushändigen
- Erster-Hilfe-Kasten (DIN 13164), Warndreieck, Warnweste vorhanden
- Bedienungsanleitungen aller Einbaugeräte vorhanden
- HU-Nachweis / TÜV-Plakette aktuell
Wasser- und Gasanlage bei der Übergabe prüfen
Wasser- und Gasanlage sind bei Wohnmobilen die fehleranfälligsten Systeme und gleichzeitig häufige Streitpunkte bei der Rückgabe. Vermieter sollten jedes System im Beisein des Mieters demonstrieren und den Nachweis der Funktion ins Protokoll aufnehmen.
Bei der Wasseranlage ist der Füllstand des Frischwassertanks bei Übergabe zu notieren – üblicherweise übergeben Vermieter mit vollem Tank. Der Abwassertank muss geleert sein. Beim Boiler/Warmwasserbereiter ist kurz Warmwasser zu zapfen, damit der Mieter die Funktion selbst bestätigen kann. Nicht dokumentierte Undichtigkeiten führen sonst zu schwer beweisbaren Folgeschäden.
Bei der Gasanlage gilt: Alle Kochfelder anzünden, Gasheizung (häufig Truma oder Alde) zünden und die Wärmeabgabe prüfen. Den Gasleitungsschlauch im Flaschenkasten auf das aufgedruckte Prüfdatum kontrollieren – abgelaufene Schläuche dürfen nicht vermietet werden. Der Gasdetektor/CO-Melder ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil; sein Funktionstest gehört ins Protokoll. Ein defekter Detektor begründet einen Mangel im Sinne von § 536 BGB.
Chemietoilette und Abwasser: Der unterschätzte Streitpunkt
Die Chemietoilette (Kassettentoilette) ist bei der Rückgabe eine der häufigsten Konfliktquellen. Vermieter sollten im Mietvertrag klar regeln, in welchem Zustand die Kassette zurückgegeben werden muss – und das bei der Übergabe dokumentieren.
Übliche Regelung: Die Chemiekassette wird geleert, gereinigt und mit Sanitärzusatz (z. B. Thetford Aqua Kem) befüllt übergeben. Bei Rückgabe muss die Kassette ebenfalls geleert und gereinigt sein. Kommt das Fahrzeug mit voller Kassette zurück, kann eine Entleerungspauschale von 30 bis 80 Euro angesetzt werden – wenn diese im Mietvertrag vereinbart ist.
Gleiches gilt für den Abwassertank: Der Füllstand ist bei Übergabe und Rückgabe zu dokumentieren. Wird er voll zurückgegeben, ist auch hier eine Pauschale zulässig. Abwasserreste im Tank können bei längerer Standzeit zu Gerüchen und Kalkablagerungen führen – ein Schaden, der schwer zu bewerten ist, wenn keine Ausgangs-Dokumentation vorliegt.
Aufstelldach und Markise: Häufig übersehen, teuer im Schadensfall
Markise und Aufstelldach gehören zu den teuersten Einzelteilen im Wohnmobil-Aufbau und sind gleichzeitig besonders schadensträchtig. Eine neue Markise kostet inklusive Einbau 800 bis 2.500 Euro, ein beschädigtes Aufstelldach 1.500 bis 5.000 Euro. Werden diese Bauteile beim Übergabeprotokoll übersprungen, ist der Vermieter bei der Rückgabe in der Beweispflicht.
Bei der Markise ist das Tuch auf Risse, Löcher und Verfärbungen zu prüfen, die Befestigung am Aufbau auf Delamination oder gerissene Silikon-Dichtungen. Das Ausrollgestänge muss leichtgängig funktionieren. Typische Schadenursache: Markise wurde bei Wind nicht eingefahren und ist gerissen oder hat den Aufbau beschädigt.
Beim Aufstelldach (bei Kastenwagen mit Hubdach) sind die Dichtgummis auf Risse zu prüfen, die Reißverschlüsse auf Funktion zu testen und der Kurbel- oder Gasdämpfermechanismus auf Leichtgängigkeit. Fotos von Dach im geöffneten und geschlossenen Zustand gehören zwingend in die Protokolldokumentation.
Inventarliste als Teil des Protokolls
Wohnmobile werden häufig mit Inventar vermietet: Campinggeschirr, Besteck, Bettwäsche, Handtücher, Campingstühle und -tische, Küchenutensilien. Eine vollständige Inventarliste als Anlage zum Übergabeprotokoll schützt den Vermieter vor "Schwund" und gibt dem Mieter Planungssicherheit.
Die Inventarliste sollte als nummerierte Tabelle mit Zustandsbewertung gestaltet sein: Stück, Bezeichnung, Zustand bei Übergabe (neu / gut / gebraucht / mit Mängeln), Zustand bei Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Inventarstücke können dann mit Wiederbeschaffungspreisen – abzüglich Alterswert – in Rechnung gestellt werden. Ohne Liste kein Nachweis, ohne Nachweis kein Ersatzanspruch.
Typisches Wohnmobil-Inventar umfasst: Stromsäulen-Adapterkabel (CEE-Adapter), Wasseranschluss-Schlauch, Abwasserschlauch, Unterlegkeile, Gasflasche(n), Campingtisch, 2–4 Campingstühle, Küchengrundausstattung, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, Warnweste(n).
Zulässiges Gesamtgewicht und Führerscheinklassen: Was Vermieter regeln müssen
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) bestimmt, welche Führerscheinklasse der Mieter benötigt – und welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Vermieter müssen im Mietvertrag die gültige Führerscheinklasse des Mieters prüfen und die erlaubten Gewichte dokumentieren.
| Führerscheinklasse | Zul. Gesamtgewicht | Typische Wohnmobilklasse | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| B | bis 3,5 t | Kastenwagen, kleiner Alkoven, Teilintegrierte | Standardklasse; EU-Reform geplant (4,25 t mit Zusatzausbildung) |
| B (EU-Reform) | bis 4,25 t | Größere Teilintegrierte, leichte Vollintegrierte | Umsetzungsfrist 4 Jahre ab Sept. 2025; Zusatzausbildung nötig (Quelle: ADAC, 2025) |
| C1 | 3,5–7,5 t | Mittlere Vollintegrierte, Alkoven | Seit 2013: Ärztlicher Nachweis + Sehtest alle 5 Jahre |
| Alte Klasse 3 | bis 7,5 t | Alle Wohnmobile bis 7,5 t | Bestandsschutz für vor 2013 erworbene Scheine |
Praktisch wichtig: Die Zuladung ergibt sich aus zGG minus Leergewicht. Bei einem typischen 3,5-Tonner mit 2.800 kg Leergewicht bleiben nur 700 kg Zuladung – für Fahrer, Mitfahrer, Gepäck, Frischwasser (1 Liter = 1 kg) und Gasflaschen. Vermieter sollten im Mietvertrag auf die Zuladungsgrenze hinweisen und festhalten, dass Überladung zu Lasten des Mieters geht. Fahrzeuge über 3,5 t zGG unterliegen auf der Autobahn einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (§ 18 Abs. 5 StVO) und bei gewerblicher Nutzung der Mautpflicht.
Die Kaution beim Wohnmobil: 800 bis 2.000 Euro richtig vereinbaren
Übliche Kautionen bei privaten und gewerblichen Wohnmobilvermietungen liegen zwischen 800 und 2.000 Euro, wobei sich 1.500 Euro als Richtwert etabliert hat – dieser Betrag entspricht häufig dem Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Vermieters (Quelle: ADAC, 2024). Die Kaution sichert den Vermieter gegen Schäden, Reinigungskosten und ausstehende Nebenkosten ab.
Für Wohnmobil-Mietverträge gilt keine gesetzliche Kautionsobergrenze. § 551 BGB, der die Kaution auf drei Monatsmieten begrenzt, gilt ausschließlich für Wohnraummietverträge (§ 549 BGB). Beim Fahrzeugmietvertrag bestimmt die Vertragsfreiheit den Betrag – begrenzt durch § 307 BGB (AGB-Recht), der eine unangemessene Benachteiligung des Mieters verbietet.
Formale Anforderungen an die Kautionsklausel:
- Betrag muss konkret benannt sein (z. B. „1.500 Euro").
- Zahlungsform angeben: Überweisung (spätestens 3 Tage vor Übergabe), Kreditkarte (Autorisierung bei Übergabe) oder Barzahlung.
- Rückgabefrist festlegen: üblich sind 7 bis 14 Tage nach Rückgabe des Fahrzeugs und Abschluss der Schadenprüfung.
- Aufrechnung: Vermieter darf mit nachgewiesenen Schäden, Reinigungskosten und offenen Beträgen gegen die Kaution aufrechnen.
Reinigungspauschale: Was in AGB wirksam ist
Eine Reinigungspauschale bei Rückgabe des Fahrzeugs in nicht gereinigtem Zustand ist zulässig – sie muss dem Mieter aber eine Wahl lassen. Eine starre Klausel, die eine professionelle Endreinigung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand verpflichtend vorschreibt, ist nach § 307 BGB unwirksam.
Wirksame Formulierung: „Wird das Fahrzeug nicht in gereinigtem Zustand zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale von [Betrag] Euro zu berechnen, sofern der Mieter die Reinigung nicht selbst vorgenommen oder durch einen Nachweis belegt hat."
Übliche Reinigungspauschalen für Wohnmobile:
- Basisreinigung (leicht verschmutzt): 49 bis 99 Euro
- Standardreinigung (normal verschmutzt): 80 bis 150 Euro
- Intensivreinigung (stark verschmutzt, Tierhaare, Grillrückstände): 150 bis 300 Euro
- Kassettentoilette nicht geleert: zusätzlich 30 bis 80 Euro
Der Zustand bei Rückgabe sollte im Protokoll mit Fotos dokumentiert werden, um die Inanspruchnahme der Pauschale zu begründen. Normaler Verschleiß und übliche Gebrauchsspuren begründen keine Reinigungskosten (§ 538 BGB).
Saisonpreise und Mindestmietdauer: Was Vermieter kalkulieren müssen
Wohnmobilvermietung ist ein saisonales Geschäft mit großen Preisunterschieden. In der Hauptsaison (Juli–August) erzielen Vermieter in Deutschland Tagessätze von 100 bis über 200 Euro; in der Nebensaison liegen die Preise bei 60 bis 100 Euro pro Tag (Quelle: promobil.de, 2024). Die Mindestmietdauer schützt den Vermieter vor unwirtschaftlich kurzen Mietverhältnissen und hohem Verwaltungsaufwand.
| Saison | Zeitraum (typisch) | Tagessatz | Mindestmietdauer |
|---|---|---|---|
| Hauptsaison | Juli – August | 100–200+ € | 7–14 Tage |
| Schultersaison | Mai–Juni, September | 80–130 € | 3–7 Tage |
| Nebensaison | Oktober – April | 60–100 € | 1–3 Tage |
Die Mindestmietdauer sollte im Mietvertrag als Vertragsbedingung verankert sein, nicht nur in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei vorzeitiger Rückgabe ist der vereinbarte Mietpreis für die gesamte Mindestmietdauer fällig – sofern das im Vertrag steht. Ohne diese Klausel können Mieter das Fahrzeug nach einem Tag zurückgeben und müssen nur anteilig zahlen.
Winterfestigkeit: Was der Mietvertrag regeln muss
Nicht jedes Wohnmobil ist für Wintereinsätze ausgelegt. Vermieter müssen im Mietvertrag festlegen, ob und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug bei Frost vermietet wird – und welche Pflichten der Mieter hat, um Frostschäden an Wasseranlage, Pumpen und Tanks zu verhindern.
Wohnmobile ohne Winterpaket (4-Jahreszeiten-Isolierung, Tankheizung für Frischwasser) dürfen nach einer sachgerechten Vermieterklausel nur bei Temperaturen über 0 °C betrieben werden. Bei winterfesten Fahrzeugen sollte der Mietvertrag definieren, ab welcher Außentemperatur das Fahrzeug als wintertauglich gilt (üblich: bis −15 °C) und welche Vorheizzeit die Heizung benötigt.
Klare vertragliche Pflichten des Mieters bei Kältebetrieb:
- Frischwassertank bei Nichtbetrieb entleeren oder Frostschutz verwenden
- Heizung bei Standzeiten unter 0 °C laufen lassen
- Gasflaschenfüllstand täglich prüfen (Heizung läuft auch über Nacht)
- Winterreifen sind Pflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Vermieter muss dokumentieren, dass Winterreifen montiert sind
Frostschäden an der Wasseranlage können teuer werden: Geplatzte Rohre, defekte Pumpen oder gerissene Tanks sind keine Versicherungsschäden, sondern Bedienungsschäden – die Beweislast, dass der Mieter schuldhaft gehandelt hat, liegt beim Vermieter. Ohne eine dokumentierte Einweisung und vertragliche Pflichten ist dieser Nachweis kaum zu führen.
Auslandsfahrten und Grüne Karte: Was Vermieter im Mietvertrag regeln müssen
Die Grüne Karte (Internationale Kraftfahrzeug-Versicherungskarte) ist in EU- und EWR-Staaten keine Pflicht, aber als Nachweis des Versicherungsschutzes bei Unfällen dringend empfohlen. In bestimmten Nicht-EU-Ländern ist sie Pflichtdokument: Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Ukraine, Weißrussland. Wer ohne Grüne Karte einreist, riskiert die Einreiseverweigerung oder Probleme bei der Schadensregulierung (Quelle: ADAC, 2024).
Vermieter sollten im Mietvertrag folgende Punkte zu Auslandsfahrten regeln:
- Erlaubte Länder: Welche Länder sind mit der Versicherung abgedeckt? Die Selbstfahrervermietversicherung deckt meist Europa inklusive Türkei, schließt aber bestimmte Länder aus.
- Grüne Karte: Vermieter händigt die originale Grüne Karte bei Übergabe aus und dokumentiert die Aushändigung im Protokoll.
- Fährfahrten: Bei Bootstransporten (Fähre) muss das Fahrzeug in der Regel mit geöffnetem Gasleitungsventil gesichert werden – Gasanlage auf der Fähre abschalten.
- Zollvorschriften: Vermieter stellt auf Anfrage eine Gebrauchsüberlassungserklärung (Letter of Authorization) für Drittländer aus.
- Meldepflicht bei Unfall im Ausland: Mieter muss Vermieter unverzüglich informieren (§ 536c BGB analog).
Wohnmobil-Bestand in Deutschland 2017–2025
Der Bestand an zugelassenen Wohnmobilen hat sich seit 2017 mehr als verdoppelt. Zum 1. Januar 2025 überschritt er erstmals die Marke von einer Million Fahrzeuge. (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, April 2025)
Übergabeprotokoll und Mietvertrag digital abwickeln
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Kostenlos testen – Anmeldung in 60 SekundenWeitere praxisnahe Leitfäden für Fahrzeugvermieter finden Sie im DocuRent Journal: Lesen Sie, wie das Übergabeprotokoll für Autos aufgebaut sein muss oder wie Sie beim Sportwagen vermieten Kaution und Übergabe richtig regeln.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte die Kaution beim Wohnmobil-Verleih sein?
Übliche Kautionen liegen zwischen 800 und 2.000 Euro; der Richtwert von 1.500 Euro orientiert sich am Selbstbehalt der Kaskoversicherung. Für Wohnmobil-Mietverträge gilt keine gesetzliche Kautionsobergrenze – § 551 BGB (drei Monatsmieten) gilt nur für Wohnraummiete. Die Kaution muss im Mietvertrag mit Betrag, Zahlungsart und Rückgabefrist konkret vereinbart werden.
Was muss ein Wohnmobil-Übergabeprotokoll enthalten?
Das Protokoll muss Fahrzeugschäden und Aufbauschäden getrennt dokumentieren, inklusive Fotos mit Zeitstempel. Wohnmobilspezifisch sind Gas- und Wasseranlage, Chemietoilette/Kassette, Frischwasser- und Abwassertank, Markise, Aufstelldach und Inventarliste zwingend aufzuführen. Ohne beidseitige Unterschrift ist das Protokoll im Streitfall wenig wert.
Welchen Führerschein braucht der Mieter für ein Wohnmobil?
Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht genügt der Führerschein Klasse B. Für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist Klasse C1 erforderlich. Ältere Führerscheine der Klasse 3 berechtigen unter Bestandsschutz bis 7,5 Tonnen. Eine geplante EU-Reform soll Klasse B künftig auf 4,25 Tonnen erweitern, sofern eine Zusatzausbildung absolviert wird (ADAC, 2025). Vermieter müssen den Führerschein bei Übergabe prüfen und die Klasse im Protokoll notieren.
Braucht man für Auslandsfahrten mit einem Mietwohnmobil die Grüne Karte?
In EU- und EWR-Staaten ist die Grüne Karte kein Pflichtdokument, aber als Versicherungsnachweis bei Unfällen dringend empfohlen. Pflichtdokument ist sie u. a. in der Türkei, Albanien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien. Vermieter sollten die Grüne Karte bei Übergabe aushändigen und die Aushändigung im Protokoll vermerken. Ob ein Land versicherungsrechtlich abgedeckt ist, muss mit der Selbstfahrervermietversicherung abgeklärt werden.
Ist eine starre Reinigungspauschale im Mietvertrag wirksam?
Nein – eine AGB-Klausel, die zwingend eine professionelle Endreinigung vorschreibt, ohne dem Mieter die Möglichkeit zu lassen, selbst zu reinigen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Zulässig ist eine Reinigungspauschale (üblich: 80 bis 150 Euro), die nur dann anfällt, wenn das Fahrzeug in nicht gereinigtem Zustand zurückgegeben wird und der Mieter keinen Eigennachweis der Reinigung vorlegt.
Wer haftet, wenn das Wohnmobil bei der Vermietung beschädigt wird?
Der Mieter haftet nach § 823 BGB für schuldhaft verursachte Schäden am Wohnmobil. Normaler Verschleiß ist kein Schaden (§ 538 BGB). Bei der Haftungsaufteilung ist entscheidend, was im Mietvertrag als Selbstbehalt vereinbart ist. Die Beweislast für nicht dokumentierte Vorschäden liegt beim Vermieter – ein lückenloses Übergabeprotokoll ist deshalb das wichtigste Instrument zur Schadensregulierung.
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